denknotwendig

denknotwendig
dẹnk|not|wen|dig <Adj.>: logisch folgernd, zwingend: Gerichtspräsident Geis schränkte ... ein, es sei »nicht von vornherein d., dass sich in beiden Bereichen identische Fragen stellen und identische Antworten ergeben« (SZ 19. 11. 98, 44).

Universal-Lexikon. 2012.

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